Pressemitteilung vom 11.02.2021

Nur noch bis zum Jahresende: Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau

Strenge Vorgaben für Baukosten und Vermietungszeitraum

Wer Mietwohnungen neu bauen und von der Sonderabschreibung profitieren möchte, muss seinen Bauantrag vor dem 1. Januar 2022 stellen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Vor zwei Jahren wurde die Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus von bis zu fünf Prozent pro Jahr für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuen Wohnraums eingeführt. Die Abschreibung kann im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den drei Folgejahren in Anspruch genommen werden.

Bedingungen:
Nur Wohnungen bis zu einem Quadratmeterpreis von 3.000 Euro Baukostenobergrenze sind förderfähig. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden neun Jahren vermietet werden. Das muss auch bei einem zwischenzeitlichen Verkauf sichergestellt sein. Andernfalls muss der Steuervorteil zurückgezahlt werden. Zu berücksichtigen ist, dass eine Wohnung als neu gilt, wenn sie im Jahr ihrer Fertigstellung angeschafft wurde.

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St. Ilgener Straße 30
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Tel. 06224 78203

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