Pressemitteilung vom 17.03.2020

Corona-Krise: Rechtzeitig mögliche Wohngeldansprüche prüfen

Bundesregierung muss ausreichende Mittel bereitstellen

Mieter, die im Zuge der Corona-Krise mit Zahlungsschwierigkeiten rechnen, sollten frühzeitig mögliche Wohngeldansprüche prüfen. Das rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Vielen Mietern ist gar nicht bewusst, dass der Staat Menschen mit niedrigen Einkommen hilft, weiterhin ihre Miete zu zahlen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke. Gleiches gelte für selbstnutzende Eigentümer, die beispielsweise Kredite bedienen müssen oder sonstige immobilienbezogene Aufwendungen haben. Hier helfe der Staat mit dem Lastenzuschuss.

Warnecke forderte die Bundesregierung auf, im Bundeshaushalt ausreichend Mittel bereitzustellen und für entsprechende Reserven zu sorgen. Es sei zudem wichtig, dass die zuständigen Behörden in den Kommunen weiterhin leistungsfähig bleiben und solche Anträge zügig bearbeiten. „Das Wohngeld – ob als Miet- oder als Lastenzuschuss – unterstützt bedürftige Personen und Haushalte in diesen schwierigen Zeiten gezielt und unmittelbar. Mieter und Eigentümer sollten sich jetzt informieren“, empfahl Warnecke.

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