Pressemitteilung vom 16.09.2019

Klimaschutz in Wohngebäuden: Haus & Grund mit vier Kernforderungen

Einnahmen aus CO2-Bepreisung zurückgeben

„Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer wollen ihren Beitrag zu einer effizienten Energiewende und einem effektiven Klimaschutz leisten. Wir sind davon überzeugt, dass ein Preis für Treibhausgase das richtige Instrument sein kann, wenn es nicht zusätzlich, sondern alternativ zu den bisherigen Maßnahmen eingeführt wird.“ Das sagte heute Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke mit Blick auf die anstehenden klimapolitischen Weichenstellungen der Bundesregierung.

Die vier Kernforderungen des Verbandes lauten:

  1. Die Einnahmen des Staates aus der CO2-Bepreisung sollten zu zwei Dritteln als Kopfpauschale an die Bürger zurückgezahlt werden.
  2. Ein Drittel der Einnahmen sollte in ein Programm zur Förderung des Klimaschutzes insbesondere im vermieteten Gebäudebestand fließen.
  3. Alle energie- und klimapolitisch motivierten ordnungsrechtlichen Regelungen für den Gebäudesektor müssen gestrichen werden. Sie würden eine CO2-Bepreisung konterkarieren.
  4. Die Sektoren Gebäude und Verkehr sollten in einen sektorübergreifenden Emissionshandel auf europäischer Ebene integriert werden.

Warnecke wies darauf hin, dass die privaten Eigentümer auch in der Vergangenheit ihrer Verantwortung für den Klimaschutz nachgekommen sind. So habe der Gebäudesektor seinen CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 43 Prozent gesenkt. „Die sehr effektiven Klimaschutzmaßnahmen wurden bereits durchgeführt. Sollen weitere folgen, müssen die Bedingungen angepasst werden. Ein einheitlicher CO2-Preis könnte dabei die zentrale Steuerungsfunktion übernehmen“, sagte Warnecke.

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